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Privatgutachten

Vor dem Schaden klug sein:

Informationen zum Privatgutachten


Was ist ein Privatgutachten?

Privatgutachten sind fachliche Gutachten, die in der Regel außerhalb eines Rechtsstreits vom Kunden oder aber der Gegenseite (z. B. Kesselhersteller, Handwerker) in Auftrag gegeben werden. Dabei muss es sich noch nicht um strittige Situationen handeln.

Gelegentlich lässt auch eine der Parteien während des laufenden Rechtsstreits ein derartiges Gutachten anfertigen.

Auch bei der Erstellung von Privatgutachten bin ich als Sachverständiger dem Eid verpflichtet.

Privatgutachten werden beauftragt, z.B. für die ...

•    Beweissicherung von Sachverhalten, wie Kündigung von Bauverträgen oder bei Konkursen,
•    Ursachenermittlung von Bauschäden, wie Durchfeuchtung, Rissebildung,
•    Feststellung von Sanierungsvorschlägen und deren Kosten,
•    Feststellung der Qualität bei Abnahmen,
•    Feststellung von Mängeln.


Was kostet ein Privatgutachten?

Der Gutachter kann die Höhe der Vergütung grundsätzlich frei vereinbaren. Eine staatliche Gebührenordnung für Privatgutachten gibt es nicht. Das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz findet keine Anwendung.

Die Kosten für Privatgutachten bewegen sich in meinem Fachgebiet (Heizung-Lüftung-Sanitärhandwerk) im Regelfall zwischen ca. 800,-- und 20.000,-- EUR. Selten höher.